Ihre Spezialisten im

Erbrecht
· Familienrecht
· Steuerrecht

Kompetenz und Erfahrung zur Lösung Ihrer Rechtsprobleme in den elementarsten Rechtsgebieten des Lebens

Wir machen Ihre Sache zu unserer!

 

Gisela Lampe

Rechtsanwältin und Notarin a.D.
Fachanwältin für Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht

Sonja Weidele-Lampe

Rechtsanwältin

Verena Schoen

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

 

Kontakt

GLK
Gisela Lampe & Kollegen

Planckstraße 18 a
37073 Göttingen
(gegenüber der Sparkasse)

Telefon 0551.38 45 45-0
Fax 0551.38 45 45-45
email@kanzlei-glk.de

Unsere Bürozeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag
8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch
8:00 Uhr bis 13:00 Uhr 

Freitag
8:00 Uhr bis 14:00 Uhr 

 

Kanzlei

Unsere Kanzleiphilosophie beinhaltet die persönliche und umfassende Beratung der Mandanten durch unsere
engagierten Rechtsanwältinnen. Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Schnelle Terminvergabe, der ständige
Kontakt zum Mandanten und verlässliche Er­reichbarkeit sowie die Beratung und Vertretung durch die persönliche
Rechtsanwältin – gerade in der Krise – sichern wir Ihnen zu.

 

Rechtsanwältin und Notarin a.D. Gisela Lampe

ist im Raum Göttingen überregional bekannt als äußerst erfahrene und sehr erfolgreiche

Fachanwältin für Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht.

In der Zeitschrift FOCUS ist sie bereits mehrfach unter den Top -100- und in der Wirtschaftswoche unter den Top -20-
Rechtsanwälten auf dem Gebiet des Erbrechts genannt worden. Sie ist zudem eine der renommiertesten
Scheidungsanwältinnen in Göttingen und auch überregional. Frau Rechtsanwältin Gisela Lampe zeichnet sich aus durch
höchste Spezialisierung und durch hohes persönliches Engagement, um Ihren Erfolg sicherzustellen.

Als Fachanwältin für Steuerrecht in Göttingen verfügt Frau Rechtsanwältin Lampe über die wichtige
Schlüsselkompetenz, um Ihre familienrechtlichen und erbrechtli­chen Rechtsangelegenheiten wirtschaftlich optimal für
Sie zu lösen. Ihr ist dabei stets bewusst, dass Sie gerade bei Streitigkeiten auf diesen Rechtsgebieten auch emotio­nale
Unterstützung brauchen.

Als Fachanwältin und Notarin a.D. unterstützt Sie Frau Lampe bei der Ausarbeitung von Verträgen in allen Lebensbereichen.
Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir für Sie maßgeschneiderte wirtschaftlich und steuerlich optimierte Gestaltungen.

 

Rechtsanwältin Sonja Weidele-Lampe

ist seit 2007 als Rechtsanwältin in Göttingen tätig. Sie steht Ihnen auf den Gebieten Fa­milienrecht und Erbrecht als
kompetente Beraterin zur Verfügung.

Frau Sonja Weidele-Lampe ist als Mutter von zwei Kindern eine empathische Beraterin in Ihren Sorgerechts- und
Umgangsverfahren in Göttingen und kämpft für Ihre Kinder. Für sie ist es eine Selbstverständlichkeit, Sie in
Scheidungsverfahren und somit auch in den Sorgerechts- und Umgangsverfahren mit höchstem Engagement und
Fingerspit­zengefühl zu vertreten. Das ist ein persönliches Anliegen von Frau Sonja Weidele-Lampe.

Auf dem Gebiet des Erbrechts findet zwischen Frau Rechtsanwältin Gisela Lampe und Frau Sonja Weidele-Lampe eine
enge Zusammenarbeit statt, um insbesondere in Verfahren zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
sowie Erbauseinandersetzungen die oft sehr umfangreichen Auskünfte zum Bestand des Nachlasses und etwaiger
lebzeitiger Zuwendungen zu erfassen und so eine optimale Vertretung sicherzustellen.

 

Rechtsanwältin Verena Schoen

ist

Fachanwältin für Familienrecht.

Durch diese Qualifikation bietet Ih­nen Frau Rechtsanwältin Schoen eine Beratung und Vertretung
im Familienrecht auf hohem Niveau. Des Weiteren hat sie sich durch die Absolvierung der Fachanwaltslehrgänge beim
Deutschen Anwaltsverein auf dem Gebiet des Erbrechts mit dem Ziel der Fachanwaltschaft im Erbrecht spezialisiert.

Zu unserer Unternehmensphilosophie gehört die ständige Fort- und Weiterbildung, um Ihnen rechtliche Beratung und
Vertretung unter Berücksichtigung der aktuellen Recht­sprechung und der sich ändernden Gesetze auf hohem Niveau
garantieren zu können.

Frau Rechtsanwältin Verena Schoen hat sich in unserer Kanzlei auf umfangreiche Un­terhalts- und
Zugewinnausgleichsberechnungen spezialisiert, auch unter Anwendung von Legal Tech. Der Erfolg hängt weitgehend
auch von der sorgfältigen Bestandsauf­nahme aller erforderlichen Auskünfte ab, die eine enge Zusammenarbeit von
Mandant und Rechtsanwalt erfordert. Eine solche Zusammenarbeit und Unterstützung sichert Ih­nen Frau Rechtsanwältin
Verena Schoen zu.

 

Rechtsgebiete

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Gebiete des Erbrechts, des Familienrechts sowie des Steuerrechts.
Frau Rechtsanwältin Gisela Lampe steht Ihnen darüber hinaus zur Gestaltung komplizierter Verträge im
erb- und familienrechtlichen Bereich unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte zur Verfügung.

 

Rechtsanwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts

insbesondere


Unternehmensnachfolge / Unternehmertestament

Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Erbansprüche / Vermächtnisse

Testamentsvollstreckung

Vorweggenommene Erbfolge

Enterbung


Vielfach werden sachgerechte Nachlassregelungen nicht rechtzeitig getroffen, weil das Thema Testament häufig
verdrängt wird. Das kann zu sehr belastenden Situationen für die Hinterbliebenen führen, insbesondere für Ihren Ehe-
oder Lebenspartner.

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die nur in seltenen Fällen den Bedürfnissen des überlebenden
Ehepartners entspricht. Rechtzeitige Vorsorge schützt vor unliebsamen Folgen, die bis zu einem Verlust des Eigenheims
führen können, wenn der überlebende Ehepartner Pflichtteilsansprüche nicht bedienen kann.

Vielleicht beabsichtigen Sie, bereits zu Lebzeiten ein Grundstück oder einen anderen Vermögenswert auf ein Kind –
gegebenenfalls gegen Einräumung eines Nießbrauchsrechts oder eines Wohnungsrechts – zu übertragen. Hier bedarf es
kluger Überlegungen, um die damit verfolgten Ziele auch optimal zu erreichen. Steuerliche Aspekte, wie auch
Pflichtteilsansprüche oder Abfindungen an weichende Kinder gegen Verzicht auf Pflichtteilsansprüche sind zu
bedenken.

Niemand möchte, dass der Staat „mitkassiert“. Es müssen deshalb steuerlich optimale Lösungen gefunden werden.
Quälend können Auseinandersetzungen in einer Miterbengemeinschaft sein, zumal auch emotionale Gesichtspunkte eine besondere Rolle spielen.

Wir helfen Ihnen, jahrelange Auseinandersetzungen zu vermeiden oder solche sachgerecht zu beenden. Unser Ziel ist es,
Ihre Interessen möglichst ohne gerichtliche Verfahren durch einvernehmliche außergerichtliche Regelungen
durchzusetzen.

 

Rechtsanwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts

insbesondere


Trennung und Scheidung

Unterhalt der Kinder und des Ehegatten

Zugewinnausgleich

Sorgerecht und Umgangsrecht

Versorgungsausgleich

Vermögensauseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie

Eheverträge bei Heirat und Scheidung

Elternunterhalt / Seniorenrecht

Gewaltschutz


Eine Trennung mit nachfolgender Scheidung kann zu den schwierigsten Situationen im Leben eines Menschen führen.
Man ist – oft plötzlich – neben der emotional extrem belastenden Situation auch wirtschaftlichen, kaum beherrschbaren
Problemen ausgesetzt. Oft droht ein finanzielles Chaos, wenn nicht kurzfristig für alle Beteiligten tragbare Lösungen
gefunden werden können. Kommt auch noch ein Streit um die ge­meinsamen Kinder hinzu, sind die Betroffenen der
Verzweiflung nahe.

In solchen Situationen benötigen Sie einen verlässlichen Berater, der Ihre Probleme strukturiert und Lösungen
herbeiführt. Wir stehen Ihnen mit drei Rechtsanwältinnen in Göttingen dafür zur Verfügung. Unser Ziel ist die Vermeidung
gerichtlicher Auseinandersetzungen und somit eine einvernehmliche Regelung im Vorfeld der Scheidung. Insoweit
streben wir frühzeitig gemeinsame Gespräche unter Beteiligung der jeweiligen Rechtsanwälte an.

Bereits in einer frühen Trennungsphase sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um Fehler zu vermeiden.
Die vertrauensvolle Begleitung durch Ihren Anwalt steht für uns im Vordergrund. Dieser bleibt als Ansprechpartner
während des gesamten Verfahrens an Ihrer Seite. Der Ablauf gerichtlicher Termine wird mit Ihnen im Vorfeld
besprochen, da es unser Anliegen ist, Ihre Interessen kompetent, aber auch möglichst wenig belastend für Sie
durchzusetzen.

 

Rechtsanwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts

insbesondere


Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht

Fertigung von Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen

Steueroptimierungsmodelle auf dem Gebiet des Schenkungs- und Erbschaftssteuerrechts, bei Unternehmensnachfolge, für Unterhaltspflichtige, bei der Beratung zur Gestaltung von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen, bei Zuwendungen im privaten und unternehmerischen Bereich

Ertragssteuerliche Relevanz bei Verkauf von Immobilien und Betriebsvermögen


Eine sachgerechte, optimale Beratung auf dem Gebiet des Schenkungsrechts und des Erbrechts ist ohne gleichzeitige
Berücksichtigung steuerrechtlicher Fragen nicht möglich. Das gilt nicht nur für den Unternehmer, der seinen Betrieb zu
Lebzeiten übertragen will oder testamentarische Regelungen für den Fall seines Todes wünscht, sondern für jede private
Person. Die steuerlichen Auswirkungen müssen im Vorfeld be­sprochen werden, um vielfältige Steuerfallen zu
vermeiden. Dazu ist eine umfassende Beratung erforderlich.

Wer weiß beispielsweise, dass eine Spekulationssteuer bei Verkauf eines Eigenheims für denjenigen Ehegatten
entstehen kann, der aus dem gemeinsamen Eigenheim aus­zieht, wenn der Immobilienerwerb weniger als zehn Jahre
zurückliegt, während der im Wohnhaus noch wohnende Ehegatte keine Steuern zahlen muss? Bei der heutigen
Steigerung der Immobilienpreise können so unerwartet hohe Steuerforderungen auf einen Miteigentümer/Ehegatten
zukommen.

Es muss darauf geachtet werden, dass die gesellschaftsrechtlichen Regelungen bei der Nachfolgeplanung von
Unternehmern in jedem Falle berücksichtigt werden müssen, weil auch hier Steuerfallen drohen
(Stichwort: Aufdeckung stiller Reserven).

Bei testamentarischen Gestaltungen sollte immer geprüft werden, ob Steuerfreibeträge sinnvoll genutzt werden können.
Jedes Kind hat nach jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €. Bei größeren Vermögen sollte deshalb darüber
nachgedacht werden, ob lebzeitige Übertragungen gegebenenfalls gegen Nießbrauchsvorbehalt in Betracht kommen.

Frau Rechtsanwältin und Notarin a.D. Gisela Lampe steht Ihnen in unserer Kanzlei mit ihrer Erfahrung und Kompetenz auch
für alle wichtigen steuerlichen Fragen zur Verfügung. Oft bietet es sich an, in komplizierten Fällen, insbesondere im
betrieblichen Bereich, Gestaltungen mit Ihrem Steuerberater abzustimmen, um für Sie optimale Ergebnisse zu erreichen.

 

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