Ihre Spezialisten im
Erbrecht
· Familienrecht
· Steuerrecht
Kompetenz und Erfahrung zur Lösung Ihrer Rechtsprobleme in den elementarsten Rechtsgebieten des Lebens
Wir machen Ihre Sache zu unserer! 
Gisela Lampe
Rechtsanwältin und Notarin a.D.
Fachanwältin für Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht
Sonja Weidele-Lampe
Rechtsanwältin
Verena Schoen
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Kontakt
GLK
Gisela Lampe & Kollegen
Planckstraße 18 a
37073 Göttingen
(gegenüber der Sparkasse)
Telefon 0551.38 45 45-0
Fax 0551.38 45 45-45
email@kanzlei-glk.de
Unsere Bürozeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Kanzlei
Unsere Kanzleiphilosophie beinhaltet die persönliche und umfassende Beratung der Mandanten durch unsere
engagierten Rechtsanwältinnen. Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Schnelle Terminvergabe, der ständige
Kontakt zum Mandanten und verlässliche Erreichbarkeit sowie die Beratung und Vertretung durch die persönliche
Rechtsanwältin – gerade in der Krise – sichern wir Ihnen zu.
Rechtsanwältin und Notarin a.D. Gisela Lampe
ist im Raum Göttingen überregional bekannt als äußerst erfahrene und sehr erfolgreiche
Fachanwältin für Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht.
In der Zeitschrift FOCUS ist sie bereits mehrfach unter den Top -100- und in der Wirtschaftswoche unter den Top -20-
Rechtsanwälten auf dem Gebiet des Erbrechts genannt worden. Sie ist zudem eine der renommiertesten
Scheidungsanwältinnen in Göttingen und auch überregional. Frau Rechtsanwältin Gisela Lampe zeichnet sich aus durch
höchste Spezialisierung und durch hohes persönliches Engagement, um Ihren Erfolg sicherzustellen.
Als Fachanwältin für Steuerrecht in Göttingen verfügt Frau Rechtsanwältin Lampe über die wichtige
Schlüsselkompetenz, um Ihre familienrechtlichen und erbrechtlichen Rechtsangelegenheiten wirtschaftlich optimal für
Sie zu lösen. Ihr ist dabei stets bewusst, dass Sie gerade bei Streitigkeiten auf diesen Rechtsgebieten auch emotionale
Unterstützung brauchen.
Als Fachanwältin und Notarin a.D. unterstützt Sie Frau Lampe bei der Ausarbeitung von Verträgen in allen Lebensbereichen.
Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir für Sie maßgeschneiderte wirtschaftlich und steuerlich optimierte Gestaltungen.
Rechtsanwältin Sonja Weidele-Lampe
ist seit 2007 als Rechtsanwältin in Göttingen tätig. Sie steht Ihnen auf den Gebieten Familienrecht und Erbrecht als
kompetente Beraterin zur Verfügung.
Frau Sonja Weidele-Lampe ist als Mutter von zwei Kindern eine empathische Beraterin in Ihren Sorgerechts- und
Umgangsverfahren in Göttingen und kämpft für Ihre Kinder. Für sie ist es eine Selbstverständlichkeit, Sie in
Scheidungsverfahren und somit auch in den Sorgerechts- und Umgangsverfahren mit höchstem Engagement und
Fingerspitzengefühl zu vertreten. Das ist ein persönliches Anliegen von Frau Sonja Weidele-Lampe.
Auf dem Gebiet des Erbrechts findet zwischen Frau Rechtsanwältin Gisela Lampe und Frau Sonja Weidele-Lampe eine
enge Zusammenarbeit statt, um insbesondere in Verfahren zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
sowie Erbauseinandersetzungen die oft sehr umfangreichen Auskünfte zum Bestand des Nachlasses und etwaiger
lebzeitiger Zuwendungen zu erfassen und so eine optimale Vertretung sicherzustellen.
Rechtsanwältin Verena Schoen
ist
Fachanwältin für Familienrecht.
Durch diese Qualifikation bietet Ihnen Frau Rechtsanwältin Schoen eine Beratung und Vertretung
im Familienrecht auf hohem Niveau. Des Weiteren hat sie sich durch die Absolvierung der Fachanwaltslehrgänge beim
Deutschen Anwaltsverein auf dem Gebiet des Erbrechts mit dem Ziel der Fachanwaltschaft im Erbrecht spezialisiert.
Zu unserer Unternehmensphilosophie gehört die ständige Fort- und Weiterbildung, um Ihnen rechtliche Beratung und
Vertretung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der sich ändernden Gesetze auf hohem Niveau
garantieren zu können.
Frau Rechtsanwältin Verena Schoen hat sich in unserer Kanzlei auf umfangreiche Unterhalts- und
Zugewinnausgleichsberechnungen spezialisiert, auch unter Anwendung von Legal Tech. Der Erfolg hängt weitgehend
auch von der sorgfältigen Bestandsaufnahme aller erforderlichen Auskünfte ab, die eine enge Zusammenarbeit von
Mandant und Rechtsanwalt erfordert. Eine solche Zusammenarbeit und Unterstützung sichert Ihnen Frau Rechtsanwältin
Verena Schoen zu.
Rechtsgebiete
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Gebiete des Erbrechts, des Familienrechts sowie des Steuerrechts.
Frau Rechtsanwältin Gisela Lampe steht Ihnen darüber hinaus zur Gestaltung komplizierter Verträge im
erb- und familienrechtlichen Bereich unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte zur Verfügung.
Rechtsanwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts
insbesondere
Unternehmensnachfolge / Unternehmertestament
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
Erbansprüche / Vermächtnisse
Testamentsvollstreckung
Vorweggenommene Erbfolge
Enterbung
Vielfach werden sachgerechte Nachlassregelungen nicht rechtzeitig getroffen, weil das Thema Testament häufig
verdrängt wird. Das kann zu sehr belastenden Situationen für die Hinterbliebenen führen, insbesondere für Ihren Ehe-
oder Lebenspartner.
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die nur in seltenen Fällen den Bedürfnissen des überlebenden
Ehepartners entspricht. Rechtzeitige Vorsorge schützt vor unliebsamen Folgen, die bis zu einem Verlust des Eigenheims
führen können, wenn der überlebende Ehepartner Pflichtteilsansprüche nicht bedienen kann.
Vielleicht beabsichtigen Sie, bereits zu Lebzeiten ein Grundstück oder einen anderen Vermögenswert auf ein Kind –
gegebenenfalls gegen Einräumung eines Nießbrauchsrechts oder eines Wohnungsrechts – zu übertragen. Hier bedarf es
kluger Überlegungen, um die damit verfolgten Ziele auch optimal zu erreichen. Steuerliche Aspekte, wie auch
Pflichtteilsansprüche oder Abfindungen an weichende Kinder gegen Verzicht auf Pflichtteilsansprüche sind zu
bedenken.
Niemand möchte, dass der Staat „mitkassiert“. Es müssen deshalb steuerlich optimale Lösungen gefunden werden.
Quälend können Auseinandersetzungen in einer Miterbengemeinschaft sein, zumal auch emotionale Gesichtspunkte eine besondere Rolle spielen.
Wir helfen Ihnen, jahrelange Auseinandersetzungen zu vermeiden oder solche sachgerecht zu beenden. Unser Ziel ist es,
Ihre Interessen möglichst ohne gerichtliche Verfahren durch einvernehmliche außergerichtliche Regelungen
durchzusetzen.
Rechtsanwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts
insbesondere
Trennung und Scheidung
Unterhalt der Kinder und des Ehegatten
Zugewinnausgleich
Sorgerecht und Umgangsrecht
Versorgungsausgleich
Vermögensauseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie
Eheverträge bei Heirat und Scheidung
Elternunterhalt / Seniorenrecht
Gewaltschutz
Eine Trennung mit nachfolgender Scheidung kann zu den schwierigsten Situationen im Leben eines Menschen führen.
Man ist – oft plötzlich – neben der emotional extrem belastenden Situation auch wirtschaftlichen, kaum beherrschbaren
Problemen ausgesetzt. Oft droht ein finanzielles Chaos, wenn nicht kurzfristig für alle Beteiligten tragbare Lösungen
gefunden werden können. Kommt auch noch ein Streit um die gemeinsamen Kinder hinzu, sind die Betroffenen der
Verzweiflung nahe.
In solchen Situationen benötigen Sie einen verlässlichen Berater, der Ihre Probleme strukturiert und Lösungen
herbeiführt. Wir stehen Ihnen mit drei Rechtsanwältinnen in Göttingen dafür zur Verfügung. Unser Ziel ist die Vermeidung
gerichtlicher Auseinandersetzungen und somit eine einvernehmliche Regelung im Vorfeld der Scheidung. Insoweit
streben wir frühzeitig gemeinsame Gespräche unter Beteiligung der jeweiligen Rechtsanwälte an.
Bereits in einer frühen Trennungsphase sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um Fehler zu vermeiden.
Die vertrauensvolle Begleitung durch Ihren Anwalt steht für uns im Vordergrund. Dieser bleibt als Ansprechpartner
während des gesamten Verfahrens an Ihrer Seite. Der Ablauf gerichtlicher Termine wird mit Ihnen im Vorfeld
besprochen, da es unser Anliegen ist, Ihre Interessen kompetent, aber auch möglichst wenig belastend für Sie
durchzusetzen.
Rechtsanwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts
insbesondere
Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht
Fertigung von Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen
Steueroptimierungsmodelle auf dem Gebiet des Schenkungs- und Erbschaftssteuerrechts, bei Unternehmensnachfolge, für Unterhaltspflichtige, bei der Beratung zur Gestaltung von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen, bei Zuwendungen im privaten und unternehmerischen Bereich
Ertragssteuerliche Relevanz bei Verkauf von Immobilien und Betriebsvermögen
Eine sachgerechte, optimale Beratung auf dem Gebiet des Schenkungsrechts und des Erbrechts ist ohne gleichzeitige
Berücksichtigung steuerrechtlicher Fragen nicht möglich. Das gilt nicht nur für den Unternehmer, der seinen Betrieb zu
Lebzeiten übertragen will oder testamentarische Regelungen für den Fall seines Todes wünscht, sondern für jede private
Person. Die steuerlichen Auswirkungen müssen im Vorfeld besprochen werden, um vielfältige Steuerfallen zu
vermeiden. Dazu ist eine umfassende Beratung erforderlich.
Wer weiß beispielsweise, dass eine Spekulationssteuer bei Verkauf eines Eigenheims für denjenigen Ehegatten
entstehen kann, der aus dem gemeinsamen Eigenheim auszieht, wenn der Immobilienerwerb weniger als zehn Jahre
zurückliegt, während der im Wohnhaus noch wohnende Ehegatte keine Steuern zahlen muss? Bei der heutigen
Steigerung der Immobilienpreise können so unerwartet hohe Steuerforderungen auf einen Miteigentümer/Ehegatten
zukommen.
Es muss darauf geachtet werden, dass die gesellschaftsrechtlichen Regelungen bei der Nachfolgeplanung von
Unternehmern in jedem Falle berücksichtigt werden müssen, weil auch hier Steuerfallen drohen
(Stichwort: Aufdeckung stiller Reserven).
Bei testamentarischen Gestaltungen sollte immer geprüft werden, ob Steuerfreibeträge sinnvoll genutzt werden können.
Jedes Kind hat nach jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €. Bei größeren Vermögen sollte deshalb darüber
nachgedacht werden, ob lebzeitige Übertragungen gegebenenfalls gegen Nießbrauchsvorbehalt in Betracht kommen.
Frau Rechtsanwältin und Notarin a.D. Gisela Lampe steht Ihnen in unserer Kanzlei mit ihrer Erfahrung und Kompetenz auch
für alle wichtigen steuerlichen Fragen zur Verfügung. Oft bietet es sich an, in komplizierten Fällen, insbesondere im
betrieblichen Bereich, Gestaltungen mit Ihrem Steuerberater abzustimmen, um für Sie optimale Ergebnisse zu erreichen.